Sozialleistungen
Auch im Bereich der Sozialleistungen für Überlebende der Shoah konnten seit dem Jahr 2000 einige wesentliche gesetzliche Verbesserungen erreicht werden:
- Eine Ausdehnung der Möglichkeiten, dass sich österreichische NS-Verfolgte, die bis 8. Mai 1945 geboren sind, ins österreichische Pensionssystem einkaufen können.
- Möglichkeit des Bezuges von Pflegegeld auch mit Wohnsitz außerhalb Österreichs bis zur Stufe 7.
- Bei Opferrenten aufgrund von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden ist der aktuelle Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht mehr notwendig.
Überblick über Sozialleistungen aus Österreich:
- Österreichische Überlebende der Shoah haben bei Zutreffen der jeweiligen gesetzlichen Kriterien unter anderem auf folgende Sozialleistungen Anspruch:
- Begünstigtenpension von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
- Pflegegeld von der PVA bei Vorliegen von Pflegebedarf
- Opferrente bei Nachweis einer direkten Schädigung durch die NS-Behörden und Vorliegen von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden
- Witwen und Witwer von österreichischen NS-Verfolgten können bei der PVA eine Witwen-/Witwerpension beantragen.
- Witwen und Witwer von verstorbenen OpferrentenbezieherInnen haben zusätzlich zur PVA-Witwen-/Witwerpension auch Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente nach dem Opferfürsorgegesetz.
- Nachkommen von österreichischen NS-Verfolgten haben lediglich Anspruch auf Herausgabe von angelaufenen Pensions- und Pflegegeldguthaben, die an die verstorbenen VersicherungsnehmerInnen nicht mehr ausbezahlt werden konnten.
Seit Jänner 2009 steht Ihnen für eine individuelle Beratung in diesbezüglichen Sozialleistungs- und Entschädigungsfragen das psychosoziale Zentrum ESRA zur Verfügung:
ESRA
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