Liegenschaften
Erste Rechercheschritte
- Welche Liegenschaften befanden sich im März 1938 im Eigentum einer Person?
- Aufgrund der „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938“ waren
Jüdinnen und Juden in Österreich gezwungen, bei der NS-Vermögensverkehrsstelle ein Verzeichnis über
das Vermögen von Juden nach dem Stand vom 27. April 1938 einzureichen und ihr gesamtes in- und ausländisches
Vermögen, sofern es 5.000 Reichsmark überschritt, anzugeben und zu bewerten. Unter Punkt I. mussten sie land-
und forstwirtschaftliches Vermögen, unter Punkt II. „Grundvermögen“ (Grund und Boden, Gebäude) anführen.
Die Vermögensanmeldungen befinden sich im Österreichischen Staatsarchiv. (zum Rechercheleitfaden)
- In Lehmanns Wiener Adressbuch werden alle in Wien als Haushaltsvorstände gemeldeten Personen
(sowohl nach Namen als auch nach Straßen und Hausnummern geordnet) angeführt. Bei Privatpersonen sind
Name, Vorname, Beruf, Adresse, bei den Hausadressen sind Einlagezahl (EZ) sowie Eigentümer/in der
Liegenschaft angegeben.
Lehmanns Wiener Adressbuch befindet sich in der Bibliothek des Österreichischen Staatsarchivs und im
Wiener Stadt- und Landesarchiv. (zum Rechercheleitfaden)
- Eigentumsübergang in der NS-Zeit sowie Rückstellungsverfahren
Im historischen Grundbuch
(bis ca. 1990) sind Grundstücke und die sie betreffenden privaten Rechte und Verpflichtungen eingetragen. Das Grundbuch
ist öffentlich zugänglich und wird von jenem Bezirksgericht geführt, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.
Es besteht aus Hauptbuch (jeweils für eine Katastralgemeinde angelegt) und Urkundensammlung. Letztere enthält Urkunden
zur Belastung, zum Verkauf oder zur Beschlagnahme einer Liegenschaft, manchmal auch Dokumente zum Rückstellungsverfahren.
Das Grundbuch befindet sich beim zuständigen Bezirksgericht. Die Urkundensammlung befindet sich ebenfalls beim
zuständigen Bezirksgericht oder im zuständigen Landesarchiv. (zum Rechercheleitfaden)
- Aktueller Eigentümer/Eigentümerin der Liegenschaft bzw. zum Stichtag 17. Jänner 2001
In Österreich ist es seit 1990 möglich, den aktuellen Eigentümer/die aktuelle Eigentümerin einer Liegenschaft bei
jedem Bezirksgericht über das elektronische Grundbuch kostenpflichtig abzurufen. Der Eigentümer/Die Eigentümerin zum
Stichtag 17. Jänner 2001 ist in der Regel im elektronischen Grundbuch (gegebenenfalls über das Verzeichnis der
gelöschten Eintragungen) ersichtlich. (zum Rechercheleitfaden)