Anliegen der IKG Wien
BegÜnstigtenpension gem. §§ 500 ff ASVG
Das österreichische Pensionsrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass österreichische Holocaust-Überlebende durch Verfolgung und Vertreibung einen wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Nachteil erlitten haben. Die sogenannten „Begünstigtenbestimmungen“ sind in den §§ 500 ff ASVG geregelt.
„Begünstigung“ bedeutet, dass österreichische Holocaust-Überlebende wohnhaft außerhalb Österreichs zu einem reduzierten Tarif (derzeit EUR 28,70 pro Monat) bis zu 180 Versicherungsmonate „kaufen“ können, um Anspruch auf eine österreichische Alterspension zu erlangen.
Bis Februar 2002 war im Pensionsrecht nur die Gruppe jener NS-Verfolgten begünstigt, die bis spätestens 31. Dezember 1932 geboren wurden. Im Rahmen des Washingtoner Abkommens von Jänner 2001 wurden die Begünstigtenbestimmungen auch auf jene Holocaust-Überlebenden ausgedehnt, die zwischen 1. Jänner 1933 und 12. März 1938 geboren sind.
Nach jahrelangen Bemühungen, unter anderem von seiten der IKG Wien, ist es nunmehr mittels neuerlicher gesetzlicher Änderung gelungen, auch jenen österreichischen NS-Verfolgten, die zwischen 13. März 1938 und 8. Mai 1945 geboren wurden, die Möglichkeit des begünstigten Pensionseinkaufs in Österreich einzuräumen.
Die diesbezügliche Änderung im ASVG trat am 1. August 2009 in Kraft.
BegünstigtenpensionsbezieherInnen haben zusätzlich zur österreichischen Pension bei Pflegebedarf auch Anspruch auf Pflegegeld bis zur Stufe 7.
Für individuelle Beratung und Information zu Sozialversicherungsrechten von österreichischen Überlebenden der Shoah steht das psychosoziale Zentrum ESRA zur Verfügung:
ESRA
Tempelgasse 5
A-1020 Wien
Tel.: +43-1-214 90 14
Fax: +43-1-214 90 14-30
E-mail: office@esra.at