Schwerpunkte

Liegenschaften

Sämtliche Fristen zur Stellung von Anträgen auf Naturalrestitution von Liegenschaft sind bereits abgelaufen.

Auf Initiative der IKG Wien war die Frist für Anträge auf Naturalrestitution von Liegenschaften, die sich am 17. Jänner 2001 im Eigentum bestimmter Bundesländer oder Städte bzw. Gemeinden befanden, bis 31. Dezember 2009 verlängert worden (Bundesländer: Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Stadt Wien; Gemeinden: Bad Ischl, Frauenkirchen, Kobersdorf, Korneuburg, Mattersburg, Oberwart, Purkersdorf, Vöcklabruck, Wiener Neudorf).

Die Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der IKG Wien begleitet zahlreiche Anträge, die aufgrund der umfangreichen Überprüfung von entzogenen Liegenschaften durch HistorikerInnen der IKG Wien fristgerecht eingebracht werden konnten. Für nähere Auskünfte steht die Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der IKG Wien gerne zur Verfügung.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds verfügt über Datenbanken und eine umfassende Aktendokumentation aller Liegenschaften im Eigentum der Stadt Wien und des Bundeslandes Oberösterreich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der IKG Wien oder direkt beim Allgemeinen Entschädigungsfonds:

Allgemeiner Entschädigungsfonds, Parlament, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, A-1017 Wien
Tel.: +43-1-408 12 63, Fax: +43-1-310 00 88
Email: gsf-sekretariat@nationalfonds.org
Internet: de.nationalfonds.org