Schwerpunkte

Liegenschaften

TÄtigkeiten der IKG Wien

Ein HistorikerInnenteam der damals genannten Anlaufstelle der IKG Wien hat im Jänner 2004 die Überprüfung von mehr als 2.700 Liegenschaften im Eigentum der Republik Österreich und im Dezember 2004 die Überprüfung von knapp 2.000 Liegenschaften im Eigentum der Stadt Wien abgeschlossen. Als Ergebnis dieser Überprüfung wurden von der IKG Wien stellvertretend für die heutigen Berechtigten rund 60 Anträge auf Naturalrestitution von Liegenschaften eingebracht. In vielen Fällen konnten die RechtsnachfolgerInnen bereits eruiert werden bzw. werden diese von der heute genannten Abteilung für Restitutionsangelegenheiten laufend eruiert. Die in diesem Zusammenhang erstellten Erbfolgedokumentationen werden an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution übermittelt.

Diese von der IKG Wien seit 2004 eingebrachten Anträge auf Naturalrestitution werden von den ExpertInnen der Abteilung für Restitutionsangelegenheiten umfassend begleitet. Im Rahmen des Verfahrens vor der Schiedsinstanz werden vertiefende historische und juristische Recherchen zu den einzelnen Fällen und Ergänzungen zu den Anträgen durchgeführt und Stellungnahmen zum jeweiligen Fall abgegeben.

Am 16. April 2007 veranstaltete die IKG Wien gemeinsam mit dem Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien am Wiener Juridicum ein Symposion mit anschließender Podiumsdiskussion zum Thema „Naturalrestitution an NS-Opfer“. Zentrales Thema war die kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff der „extremen Ungerechtigkeit“ im Entschädigungsfondsgesetz.

Auf Initiative der IKG Wien hin ist es gelungen, die Antragsfrist für Liegenschaften im öffentlichen Eigentum mehrmals zu verlängern. Für Liegenschaften im Eigentum der Bundesländer Wien und Vorarlberg sowie der Städte Bad Ischl und Mattersburg wurde die Frist bis 31. Dezember 2009 verlängert. In der ersten Jahreshälfte 2009 hat die IKG Wien – wie bereits bei der letzten Fristverlängerung 2007 – eine Aussendung sowohl des Städte- als auch des Gemeindebundes initiiert, um Städte und Gemeinden über die Möglichkeit des „Opt-In“ gemäß § 38 des Entschädigungsfondsgesetzes (Rechtsgrundlagen) zu informieren.