KunstrÜckgabe
Das Thema Kunstrückgabe bildet seit Sommer 1999 einen Tätigkeitsschwerpunkt der Israelitischen
Kultusgemeinde Wien (IKG Wien). MitarbeiterInnen der IKG Wien sind kooptierte Mitglieder in der Kommission
für Provenienzforschung sowie nicht stimmberechtigte Mitglieder der Wiener Rückstellungskommission.
Das für die Kunstrückgabe zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) tritt,
ebenso wie diverse Landesmuseen und Sammlungen, regelmäßig mit der Bitte, die RechtsnachfolgerInnen in
Kunstrückgabefällen zu eruieren, an die IKG Wien heran. In den Restitutionsberichten der letzten
10 Jahre bzw. zuletzt im Kulturbericht 2010 beschrieb das BMUKK die Arbeit der IKG Wien als
„zentralen Beitrag“ zum Thema.
Gegenüber öffentlichen Institutionen tritt die IKG Wien als Vermittlerin auf, des Weiteren betreibt
sie im Zusammenhang mit Kunstrückgabe politisches Monitoring. Die IKG Wien hat in den letzten Jahren
immer wieder auf bestehende Probleme und Unzulänglichkeiten im Kunstrückgabegesetz von 1998
hingewiesen.
Aufgrund der Initiative der IKG Wien wurde schließlich im November 2009 die Novelle zum
Kunstrückgabegesetz im Parlament beschlossen.
Jedoch unterliegt auch nach der Novellierung die Leopold Museum Privatstiftung nicht dem
Kunstrückgabegesetz (siehe dazu: www.raubkunst.at).