Schwerpunkte

KunstrÜckgabe

Das Thema Kunstrückgabe bildet seit Sommer 1999 einen Tätigkeitsschwerpunkt der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG Wien). MitarbeiterInnen der IKG Wien sind kooptierte Mitglieder in der Kommission für Provenienzforschung sowie nicht stimmberechtigte Mitglieder der Wiener Rückstellungskommission. Das für die Kunstrückgabe zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) tritt, ebenso wie diverse Landesmuseen und Sammlungen, regelmäßig mit der Bitte, die RechtsnachfolgerInnen in Kunstrückgabefällen zu eruieren, an die IKG Wien heran. In den Restitutionsberichten der letzten 10 Jahre bzw. zuletzt im Kulturbericht 2010 beschrieb das BMUKK die Arbeit der IKG Wien als „zentralen Beitrag“ zum Thema.
Gegenüber öffentlichen Institutionen tritt die IKG Wien als Vermittlerin auf, des Weiteren betreibt sie im Zusammenhang mit Kunstrückgabe politisches Monitoring. Die IKG Wien hat in den letzten Jahren immer wieder auf bestehende Probleme und Unzulänglichkeiten im Kunstrückgabegesetz von 1998 hingewiesen.
Aufgrund der Initiative der IKG Wien wurde schließlich im November 2009 die Novelle zum Kunstrückgabegesetz im Parlament beschlossen.
Jedoch unterliegt auch nach der Novellierung die Leopold Museum Privatstiftung nicht dem Kunstrückgabegesetz (siehe dazu: www.raubkunst.at).