Schwerpunkte

Kunstrückgabe

Aufgaben der IKG Wien

Kooperationspartner in Sachen Kunstrückgabe

Das Thema Kunstrückgabe bildet seit Sommer 1999 einen Tätigkeitsschwerpunkt der IKG Wien. MitarbeiterInnen der IKG Wien sind kooptierte Mitglieder in der Kommission für Provenienzforschung sowie nicht stimmberechtigte Mitglieder der Wiener Rückstellungskommission. Das für die Kunstrückgabe zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) tritt ebenso wie diverse Landessammlungen regelmäßig mit der Bitte, die RechtsnachfolgerInnen in Kunstrückgabefällen zu eruieren, an die IKG Wien heran. Gegenüber öffentlichen Institutionen tritt die IKG Wien als Vermittlerin auf, des weiteren betreibt sie politisches Monitoring in Zusammenhang mit Kunstrückgabe. Sie stellt Onlinedatenbanken bereit, beteiligt sich an gemeinsamen Projekten zur Grundlagenforschung, erteilt Recherchetipps und führt Zusatzrecherchen durch.
Die IKG Wien hat in den letzten Jahren immer wieder auf bestehende Probleme und Unzulänglichkeiten im Kunstrückgabegesetz hingewiesen. Auch die Tatsache, dass die Sammlung Leopold nicht dem Kunstrückgabegesetz unterliegt, hat die IKG Wien auf Basis fundierter Gutachten mehrfach kritisiert und entsprechende Aktionen gesetzt. www.raubkunst.at

Bei Einzelfallrecherchen reicht die Bandbreite der Tätigkeiten der IKG Wien von der Feststellung der Provenienz – d.h. der VoreigentümerInnen – eines verdächtigen Kunstwerks bis hin zur Suche nach verschwundenen Kunstobjekten im In- und Ausland. Die Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der IKG Wien wird sowohl von privater als auch von offizieller Seite immer wieder als Kompetenzpool in Anspruch genommen. Die Arbeit endet jedoch nicht bei der Feststellung und Interpretation der historischen Fakten.

Grundlagenforschung

Die IKG Wien hat in den vergangenen Jahren mehrere bedeutende Quellenbestände zur Entziehung und Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen in Kooperation mit verschiedenen Institutionen (Kommission für Provenienzforschung, Dorotheum, etc.) elektronisch erschlossen:

ErbInnensuche und kritisches Monitoring

Die Entscheidung der IKG Wien, das Thema Kunstrückgabe zu einem Arbeitsschwerpunkt zu machen, hatte pragmatische Gründe: Denn beim Beschluss des Kunstrückgabegesetzes 1998 wurde die Durchführung der Suche nach den RechtsnachfolgerInnen in den Rückgabefällen unzureichend geregelt.
Nach dem Beschluss der Rückgabe eines Kunstwerks müssen die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen festgestellt werden. In der Regel kontaktiert das zuständige Ministerium die IKG Wien mit der Bitte um Hilfe bei der Eruierung der RechtsnachfolgerInnen. Die von der IKG Wien meist aufwändig und sehr komplex durchgeführten Recherchen sowie die Kontaktaufnahme mit den Rückeignungsberechtigten in den Kunstrückgabefällen gipfeln in einer Erbfolgedokumentation, die dann dem BMUKK übermittelt wird. In besonders komplizierten Fällen werden vom BMUKK zusätzlich Expertengutachten eingeholt.

Die Anspruchsberechtigten, die oftmals in unterschiedlichen Ländern leben, werden in der Folge von der IKG Wien durch das Rückgabeprocedere begleitetet und unterstützt. Unter anderem müssen die anspruchsberechtigten ErbInnen eine Haftungserklärung und teilweise gegenseitige Vollmachten unterfertigen, damit die offiziellen Ausfolgungsbescheide erlassen werden können. Erst danach wird die Rückgabe in natura durchgeführt.

Bislang hat die IKG Wien in etwa 200 Rückgabefällen mehr als 250 RechtsnachfolgerInnen in Fällen aus den Museen und Sammlungen des Bundes eruiert bzw. Hinweise auf die RechtsnachfolgerInnen gegeben.

In den Restitutions- und Kulturberichten des BMUKK bedankt sich das Ministerium regelmäßig für die maßgebliche Unterstützung der IKG Wien. In ihrem Kulturbericht 2008 nannte Ministerin Claudia Schmied die Arbeit der IKG Wien als „zentralen Beitrag“.

Im Oktober 1999 wurde die IKG Wien in die Kommission für Provenienzforschung kooptiert, in der sie die Funktion einer kritischen Beobachterin ausübt. In zahlreichen komplexen Restitutionsfällen wird die IKG Wien von Mitgliedern der Kommission bereits in der Recherchephase um Unterstützung gebeten.

Im Jahr 2004 ist es der IKG Wien gelungen, durch den ständigen Dialog mit dem Leiter und den Mitgliedern der Kommission einen verbindlichen Fragenkatalog festzulegen, die Zahl der Kommissionssitzungen zu erhöhen sowie in Museen mit noch sehr hohem Rechercheaufwand die zuständigen Arbeitskräfte zu verstärken.