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August, 2020

Österreichische Staatsbürgerschaft für NS-Verfolgte und deren Nachkommen – Änderungen ab 1. September 2020

Am 1. September 2020 treten die von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien seit langem geforderten Änderungen in Bezug auf das Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft. Wir freuen uns daher, Ihnen die wichtigsten Punkte zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft mitzuteilen.

Grundsätzlich sind alle Personen anzeigeberechtigt, die selbst verfolgt wurden und/oder Nachkommen in direkter Verwandtschaft eines verfolgten Vorfahren (Sohn/Tochter, Enkelsohn/Enkeltochter, Urenkelsohn/Urenkeltochter, etc.) sind. Der Stichtag für die Anspruchsberechtigung wurde bis 15. Mai 1955 ausgedehnt. Von der neuen Gesetzesregelung sind nun auch direkte Nachkommen von NS-Verfolgten erfasst, die Angehörige von Staaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie geblieben waren, wenn diese vor der NS-Verfolgung ihren Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Republik Österreich hatten.


Welche Schritte Sie unternehmen müssen:

Der Beginn des Verfahrens gemäß § 58c Abs. 1a Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) ist die sogenannte Anzeige, die Sie ab dem 1. September 2020 bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde einbringen können.


Personen, die im Ausland leben, wenden sich bitte an ihre zuständige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) des jeweiligen Landes (siehe dazu: bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/suche-nach-oesterreichischen-vertretungen/). Sie haben die Möglichkeit, direkt auf der Website vorab einen Online-Fragebogen auszufüllen (siehe weiter unten).

Personen, die ihren Wohnsitz in Wien haben, wenden sich direkt an die Wiener Landesregierung, MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft, 1200 Wien, Dresdner Straße 89, E-Mail: 80-ref@ma35.wien.gv.at, Fax: +43 1 4000 9935110). Siehe dazu wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/staatsbuergerschaft/verfolgtepersonen.html

‣ Wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige Amt der Landesregierung. Siehe dazu help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerdenbundeslaender.


Einreichmodalitäten und Ablauf des Verfahrens:

‣ Für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft benötigen Sie keinen Rechtsanwalt oder juristische Fachberatung.

‣ Als ersten Schritt füllen Sie bitte den vom Außenministerium und der MA 35 entwickelten Online-Fragebogen auf der Homepage Ihrer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) aus. Der Fragebogen sowie die ergänzenden Informationen sollen in deutscher, englischer, spanischer und zum Teil hebräischer Sprache abrufbar sein (siehe dazu bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/suche-nach-oesterreichischen-vertretungen/).

‣ Bitte lesen Sie auch sorgfältig die FAQ – Frequently Asked Questions (häufig gestellte Fragen).

‣ Wesentlich beim Ausfüllen des Fragebogens ist die Angabe der genauen Personenstandsdaten und andere bekannte Informationen zu Ihren direkten Verwandten, von denen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft ableiten möchten.

‣ Nach dem Ausfüllen des Online-Fragebogens erhalten Sie ein Anzeigenblatt mit Ihren Eingaben und eine Auflistung aller Unterlagen, die Sie zum Nachweis Ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum verfolgten Vorfahren oder Ihrer eigenen Person benötigen.

‣ Im weiteren Verlauf wird sich Ihre Vertretungsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie bezüglich der Anzeigelegung zu beraten und mit Ihnen das weitere Prozedere zu besprechen.

‣ Sollten Sie Beglaubigungen/Apostillen für diverse Dokumente benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde Ihres Heimatstaates, die das Dokument ausgestellt hat.

‣ Dokumente in nicht deutscher oder englischer Sprache sind auf Ersuchen der Behörde mit einer deutschen Übersetzung von einem gerichtlich beeideten bzw. zertifizierten Übersetzer vorzulegen.

‣ Sollten Sie Kopien von Originaldokumente Ihrer Vorfahren besitzen, reichen Sie bitte diese ebenfalls ein.

‣ Die Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) leitet Ihre Anzeige gemeinsam mit allen vorgelegten Dokumenten an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Danach beginnt das Verfahren.

‣ Sollten Namen, Geburtsdaten oder Wohnadressen Ihrer Vorfahren nicht bekannt sein, wird die zuständige Behörde in Österreich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in diversen Archiven die erforderlichen Dokumente und Informationen zu Ihren direkten Vorfahren recherchieren.

‣ Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft sollte in den meisten Staaten nicht zum Verlust Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit führen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft kontaktieren Sie bitte die Staatsbürgerschaftsbehörde Ihres Heimatstaates.

‣ Über Ihre Anzeige entscheidet die zuständige Landesregierung in Österreich. Bei Unklarheiten werden Sie direkt von der zuständigen Landesregierung kontaktiert.

‣ Sobald Ihre Anzeige positiv erledigt ist, erhalten Sie über die für Sie zuständige Vertretungsbehörde einen „Bescheid über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige“. Damit sind Sie österreichischer Staatsbürger/österreichische Staatsbürgerin.

‣ Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt gebührenfrei. Allfällige Kosten für Dienstleistungen der Behörden Ihres Heimatstaates oder für Übersetzungen und Beglaubigungen bleiben bestehen.


Werden Sie Mitglied in der Israelitischen Kultusgemeinde Wien:

Wenn Sie nach Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorhaben, sich in Österreich niederzulassen, laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unserer Wiener Jüdischen Gemeinde. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf unserer Website www.ikg-wien.at.